Freie Halbtage

Die SchülerInnen können ohne Angabe von Gründen an fünf frei wählbaren Halbtagen der Schule fern bleiben. Der Bezug eines freien Halbtages muss bis spätestens am Vortag um 18.00 Uhr (für Montag bis Freitag) durch die Eltern der Klassenlehrkraft telefonisch oder schriftlich gemeldet werden.

Das entsprechende Formular finden Sie hier