Das ehemalige Schulhaus Thal befindet sich noch in einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN). Damit eine Umnutzung oder bauliche Veränderungen möglich sind, muss die Liegenschaft in eine Bauzone, vorliegend Dorfzone umgezont werden.
Warum hat man dies nicht schon in der letzten Ortsplanungsrevision umgezont?
Die Revisionsarbeiten begannen bereits 2016. Bis zur Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) waren noch verschiedene Nutzungsvarianten in Abklärung, für welche eine ZöN nützlich gewesen wäre. Vor der Inangriffnahme der nun vorliegenden Revision musste abgeklärt werden, ob die aktuellen Nutzungsvarianten mit der Planbeständigkeit vereinbar sind. Planbeständigkeit heisst, dass eine Planung grundsätzlich nicht alle 3-4 Jahre wieder abgeändert werden kann. Vorliegend hat das AGR bestätigt, dass die Planbeständigkeit nicht verletzt werde. In der Zwischenzeit hat das AGR die Vorprüfung der Revision vorgenommen.
Der Gemeinderat Trachselwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanungsrevision (Teilumzonung Parzelle Nr. 661 Thal, bestehend aus Änderung Zonenplan und Änderung Baureglement) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 4. September 2025 bis 6. Oktober 2025, in der Gemeindeverwaltung Trachselwald öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unten unter "Zugehörige Dateien" verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Trachselwald, Gemeindehaus 55a, 3453 Heimisbach einzureichen.
Nach Ablauf der Auflagefrist und unter Vorbehalt von allfälligen Beschwerden, ist geplant die Umzonung der Bevölkerung an der Urnenabstimmung am Abstimmungstermin vom 30.11.2025 vorzulegen. Am Montag, 8. September 2025 findet eine Informationsveranstaltung zur geplanten Gemeindeabstimmung statt. Die entsprechende Publikation zur Urnenabstimmung wird nach dem Ablauf der Frist der Planauflage erfolgen.