Änderung Zonenplan - Mitwirkung bis 7. Oktober 2024
Das ehemalige Schulhaus Thal befindet sich noch in einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN). Damit eine Umnutzung oder bauliche Veränderungen möglich sind, muss die Liegenschaft in eine Bauzone, vorliegend Dorfzone umgezont werden.
Warum hat man dies nicht schon in der letzen Ortsplanungsrevision umgezont?
Die Revisionsarbeiten begannen bereits 2016. Bis zur Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) waren noch verschiedene Nutzungsvarianten in Abklärung, für welche eine ZöN nützlich gewesen wäre. Vor der Inangriffnahme der nun vorliegenden Revision musste abgeklärt werden, ob die aktuellen Nutzungsvarianten mit der Planbeständigkeit vereinbar sind. Planbeständigkeit heisst, dass eine Planung grundsätzlich nicht alle 3-4 Jahre wieder abgeändert werden kann. Vorliegend hat das AGR bestätigt, dass die Planbeständigkeit nicht verletzt werde.
Vom 6. September 2024 bis 7. Oktober 2024 liegen folgende Mitwikrungsunterlagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf:
Während der Auflagefrist können alle Interessierten schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Trachselwald, Gemeindehaus 55a, 3453 Heimisbach zu richten.