Seit 1.8.2005 ist das Chemikalienrecht neu geordnet worden. Die Bewilligungspflicht für den Bezug von Giften der Klassen 1 und 2 gilt nicht mehr. Somit erfolgt keine Abgabe mehr von Giftscheinen durch die Gemeindeverwaltung.
Kontrolluntersuchungen für private Quellen können z.B. an die Molkereischule Rütti-Zollikofen, Beratungsanalytik, 3052 Zollikofen geschickt werden. Auftragsformulare sind ebenfalls bei der Molkereischule oder bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.