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FAQs
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EinwohnerkontrolleIdentitätskarte und Reisepass ab 1. März 2010Ab 1. März 2010 gilt einneues Antragsverfahren für die Ausstellung von Schweizerpässen und Identitätskarten. Ab diesem Zeitpunkt können die Reiseausweise nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Antragsstellung hat ausschliesslich bei einem der sieben Ausweiszentren im Kanton Bern zu erfolgen.
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Unter den beiden nachfolgenden Links finden Sie die nötigen Hinweise zum Bezug Ihrer Identitätskarte oder Ihres Reisepasses: |
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Start neues Antragsverfahren mit Vorsprache in einem der kantonalen Ausweiszentren
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Der neue Schweizer Pass ab 1. März 2010, Gebühren, Infos |
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| Frage | Ich ziehe aus der Gemeinde weg. Was muss ich beachten? |
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Antwort | Die Abmeldung muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Der Niederlassungsausweis ist mitzubringen. | Frage | Ich ziehe nach Trachselwald. Wie melde ich mich an? |
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Antwort | Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Mitzubringen sind: Heimatschein / Heimatausweis AHV-Ausweis und Familienbüchlein Pass und Identitätskarte, wenn vorhanden |
| Gemeindeverwaltung |
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Frage | Ich benötige einen Giftschein? |
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Antwort | Seit 1.8.2005 ist das Chemikalienrecht neu geordnet worden. Die Bewilligungspflicht für den Bezug von Giften der Klassen 1 und 2 gilt nicht mehr. Somit erfolgt keine Abgabe mehr von Giftscheinen durch die Gemeindeverwaltung. |
| Trinkwasserkontrollen |
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Frage | Wie erfahre ich die Qualität des Trinkwassers? |
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Antwort | Die Gemeinde veröffentlicht periodisch die Trinkwasserqualität der Gemeindewasserversorgung im Mitteilungsblatt.
Kontrolluntersuchungen für private Quellen können z.B. an die Molkereischule Rütti-Zollikofen, Beratungsanalytik, 3052 Zollikofen geschickt werden. Auftragsformulare sind ebenfalls bei der Molkereischule oder bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Molkereischule: Tel. 031 919 31 47/33 |
| Zivilstandsamt |
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Frage | Zivilstandsamt: Auszüge, Formulare? |
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Antwort | - Heimatschein
- Personenstandsausweis
- Familienschein
Diese sind zu beziehen beim Zivilstandsamt Emmental, Marktstrasse 7, 3550 Langnau i.E., Tel. 031 635 41 50, Fax. 031 635 41 51 |
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| | Bauen in der Landwirtschaftszone | | Grundsätzlich sind Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone nur zonenkonform und benötigen keine Ausnahmebewilligung, wenn sie der Landwirtschaft dienen. Häufig wird aber bei einem Vorhaben ausserhalb der Bauzone eine Ausnahme nach Art. 24 ff. RPG benötigt. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) entscheidet über die Zonenkonformität von Projekten ausserhalb der Bauzone. Erfordert das Bauvorhaben eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. des Raumplanungsgesetzes (RPG), ist dem Baugesuch ein entsprechendes Ausnahmegesuch beizulegen. Der Ausnahmeentscheid des Amtes für Gemeinden und Raumordnung in Form einer Verfügung ist für die Baubewilligungsbehörde bindend. Bevor aufwändige Projektierungsarbeiten in Auftrag gegeben werden, wird den Bauwilligen empfohlen, bei der Gemeindeverwaltung eine Voranfrage einzureichen. Für die Beurteilung sind aussagekräftige Unterlagen einzureichen, namentlich:
- Dokumentation über den Ist-Zustand der Liegenschaft und die Gebäudeteile (Situations-plan, Baupläne, Beschreibung, Fotos);
- Beschrieb und Begründung des geplanten Baus, Umbaus bzw. Umnutzung (Zweck, Grössenordnung);
- Projektpläne (wenn schon vorhanden) oder Skizzen; abzubrechende Bauteile sind mit gelber Farbe, neue Bauteile mit roter Farbe zu markieren;
- Beschrieb der heutigen und der neu geplanten Nutzung;
- Nachvollziehbare Berechnung der Bruttogeschossfläche und Bruttonebenflächen (alt und neu).
Hilfreiche Informationen zum Bauen ausserhalb der Bauzone sind auf der folgenden Seite des Kantons zu finden http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/baubewilligungen/baubewilligungen/bauen_ausserhalb_bauzone.html#middlePar_textbild
Bei Fragen hilft Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne weiter. |

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